Migration
Inwiefern ist das Zentrum für Migration zuständig?
Völkerwanderungen finden seit jeher in der Menschheitsgeschichte statt, und immer beschäftigen sie die herrschenden Gesellschaftsmodelle. Das Zentrum für Chancengleichheit und Kampf gegen Rassismus wurde neben seiner Zuständigkeit im Kampf gegen Diskriminierung vom Gesetzgeber im Jahr 2003 mit der Aufgabe betraut, ein wachsames Auge auf Migrationsereignisse zu haben. Diese Aufgabe umfasst zwei Hauptschwerpunkte: „Information der staatlichen Instanzen über die Art und das Ausmaß von Migrationsströmen“ und „Überwachung der Einhaltung der Grundrechte von Ausländern“.
Das Zentrum hält seine Beobachtungen und Empfehlungen in einem jährlichen Migrationsbericht fest.
Migrationsströme
Zum einen untersucht und verfolgt das Zentrum die Entwicklung von Migrationsströmen in ihrer Art und ihrem Ausmaß. Das Zentrum stellt den staatlichen Instanzen, der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit möglichst genaue Informationen über Migrationsströme (Zuwanderung/Abwanderung) und den Aufenthalt von Ausländern zur Verfügung.
Diese Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Veröffentlichung eines Jahresberichts zur demografischen Entwicklung sowie in Konjunkturstudien zu bestimmten Ereignissen.
Darüber hinaus gehört das Zentrum seit 2008 zur belgischen Anlaufstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks, bei der die Mitgliedsstaaten und die europäischen Institutionen objektive, zuverlässige und stets aktuelle Informationen beziehen können.
Grundrechte
Zum anderen sorgt das Zentrum für die Einhaltung der Grundrechte von Ausländern; hierzu nimmt es Feldbeobachtungen insbesondere in geschlossenen Zentren vor und verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die komplexe Gesetzgebung, die dieses Rechtsgebiet regelt. Des Weiteren sichert es die Grundunterstützung jener Menschen, die sich über ihre Grundrechte oder ihre Aufenthaltssituation informieren möchten.
Mittels eines ständigen Dialogs mit den lokalen, regionalen und Bundesbehörden sowie allen anderen zuständigen Behörden setzt das Zentrum die Einhaltung dieser Rechte in allen Bereichen durch, die die Lage der Ausländer betreffen: Internationaler Schutz, Einreise, Aufenthalt, Recht auf Familienzusammenführung, Recht auf Arbeit und Berufsausübung, Erlangung der Staatsbürgerschaft, Haft und Ausweisung usw. Zu all diesen Themen übermittelt das Zentrum den staatlichen Instanzen und der Zivilgesellschaft seine möglichst genauen, dynamischen Beobachtungen und Empfehlungen.
Focus


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