EU-Politik

Die Europäische Union und der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung

Das Thema Diskriminierung stand geraume Zeit auf der europäischen Agenda, ursprünglich legte die EU hier jedoch den Schwerpunkt auf die Geschlechterthematik. Mit dem Vertrag von Amsterdam von 1999 hat die EU eine größere Bandbreite an Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung aufgrund der Nationalität (Art. 12) sowie aufgrund sechs weiterer Kriterien erworben: Rasse oder ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Im Jahr 2000 wurden zwei Ratsrichtlinien verabschiedet, um den Kampf gegen den Rassismus weiter zu bekräftigen. Richtlinie 2000/78/CE
verbietet die Diskriminierung basierend auf einem der oben genannten Kriterien im Arbeits- und Beschäftigungsbereich, während sich Richtlinie 2000/43/CE mit rassistischer oder ethnischer Diskriminierung in größeren Kontext beschäftigt: Arbeit und Beschäftigung sowie Ausbildung, soziale Sicherheit, Zugang zu Waren und Dienstleistungen,… Im Jahr 2007 haben die Mitgliedstaaten der EU auch den Rahmenbeschluss zum Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung akzeptiert,mit dem eine Harmonisierung der strafrechtlichen Maßnahmen gegen Straftaten mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund angestrebt wird.

Neben diesem Aspekt der Rechtsprechung ist die EU auch im Bereich der Information und Förderung des Bewusstseins zu dieser Thematik sehr aktiv. Im Jahr 2008 rief die EU die Kampagne „für Diversität, gegen Diskriminierung“ ins Leben, für die unter anderem eine Website entstand: www.stop-discrimination.info. Die EU unterstützte außerdem viele lokale und regionale Initiativen im Rahmen des europäischen Jahrs für Gleichbehandlung
 

Zusammenarbeit mit anderen europäischen und internationalen Organisationen


Auf europäischer und internationaler Ebene gibt es einige Organisationen, die im Bereich Menschenrechte aktiv sind, und zwar besonders zu den Themen Rassismus und Diskriminierung. Sie treffen sich regelmäßig, um Möglichkeiten der Kooperation zu diskutieren:

 

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)


Es ist sinnvoll, die FRA etwas ausführlicher zu behandeln, da das CEOOR in dieser Organisation eine besondere Rolle spielt. Der Vorgänger der FRA war nur für Rassismus und Diskriminierung zuständig, während zu den Zuständigkeiten der FRA die Verteidigung aller Grundrechte gehört (z. B. Rechte von Kindern, Rechte von Migranten, …). Die Aufgaben der FRA bestehen im Zusammentragen von Informationen, der Beratung europäischer Behörden und der Mitgliedstaaten sowie der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, um das Bewusstsein für diese Themen zu fördern.

  • Das RAXEN Network: Die FRA verfügt in jedem Mitgliedstaat über eine nationalen Kontaktstelle, die ihr bei der Erfüllung ihrer Aufgabe des Zusammentragens von Informationen hilft. Das Netzwerk der Kontaktstellen heißt Racism and Xenophobia Network (RAXEN). In Belgien wurde das CEOOR zur nationalen Kontaktstelle ernannt. Diese NCPs sammeln in ihrem eigenen Land Informationen und erstellen einen Jahresbericht zur Situation hinsichtlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
  • Die FRA InfoBase. Dieses Instrument wurde im Jahr 2006 eingerichtet, um die Statistiken der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Es bietet einen Überblick über rassistische und ethnische Diskriminierung in Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnungsmarkt usw. …

Die Integrationspolitik in den Mitgliedstaaten der EU

Integrationspolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, es wurden jedoch verschiedene Schritte unternommen, um diese unterschiedlichen Ansätze auf eine gemeinsame Basis zu stellen:

– Die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration. Diese 11 Grundprinzipien wurden im Jahr 2004 verabschiedet, damit alle Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Basis verfügen, auf der ihre Integrationspolitik aufgebaut werden kann. Zur Unterstützung regionaler und nationaler Initiativen wurde ein europäischer Fonds eingerichtet und die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zur Kontrolle der Situation der Integrationspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten.

– Die Handbücher der Integration. Es handelt sich um praktische Anleitungen mit guten Praktiken, die den Ländern bei der Entwicklung ihrer Politikansätze helfen.

– Die National Contact Points on Integration (NCPI). Seit 2002 wurde ein Netz aus NCPIs eingerichtet, um gute Praktiken und andere Informationen zur Integrationspolitik auszutauschen. Das CEOOR wurde in Belgien zum NCPI ernannt.


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Diskriminierungsopfer ?


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