Behinderung
Das belgische Antidiskriminierungsgesetz vom 10. Mai 2007 enthält keine Definition für den Begriff „Behinderung“. Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung sieht diesen Begriff im erweiterten Sinne:
– körperliche und sinnesbedingte Gesundheitsprobleme
– chronische und degenerative Krankheiten
– genetische Krankheiten
– psychische oder geistige Einschränkungen
– körperliche oder psychische Einschränkungen infolge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit
– etc …


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